Die heutige Arbeitswelt verlangt von den Kaufleuten
ein verstärktes prozessorientiertes und bereichsübergreifendes
Denken und Handeln. Deshalb wird bei der Ausbildung in den Betrieben
darauf geachtet, dass sich die Lernenden nicht mit isolierten Einzeltätigkeiten
beschäftigen, sondern sich mit ganzen Arbeitsabläufen sowie
vernetzten Teilschritten auseinander setzen.
Betriebliche Abläufe müssen erkannt, verstanden und festgehalten
werden können. Dazu gehören insbesondere Selbstständigkeit,
analytisches Vorgehen, Präsentationstechnik und vernetztes Denken.
Das mit den PEs geschaffene Instrument erlaubt, die genannten Fähigkeiten
zu überprüfen. Die grobe Aufgabenstellung für die PEs
erfolgt durch die zuständige Branche. Im Lehrbetrieb bestimmt
dann der Berufsbildner die wichtigsten Arbeitsschritte und bespricht
sie mit dem Lernenden in einem Vorbereitungsgespräch. Nachdem
der Lernende einige Zeit in einem solchen Prozess gearbeitet hat,
bewertet der Berufsbildner aufgrund festgelegter Beurteilungskriterien,
in welchem Mass der Lernende die Prozesseinheit versteht und beherrscht.
Im überbetrieblichen Kurs bewertet der üK-Leiter oder ein
Expertenteam weitere Kriterien aus dem Bereich Sozial- und Methodenkompetenzen.
Während der Lehre werden drei PEs absolviert, wobei sich das
Anspruchsniveau einer PE vom ersten bis ins dritte Lehrjahr steigert.
Parallel zur Prozesseinheit führen die Lernenden ein Lernjournal.
Sie notieren darin ihre Erfahrungen, ihre positiven wie auch negativen
Erlebnisse und lassen ihre Denkschritte und Erlebnisse nochmals Revue
passieren. Verbesserungsvorschläge zu ihrem eigenen Verhalten
dokumentieren sie ebenfalls. Aus den gewonnenen Erkenntnissen ziehen
sie die Konsequenzen für ihr zukünftiges Handeln.
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